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Wählen Sie das Teilzeitstudium, wenn sie berufsbegleitend (3 Jahre) den Berufsabschluss "Staatlich anerkannte Erzieherin"/"Staatlich anerkannter Erzieher" erreichen wollen.

Informationen zur Ausbildung zur Erzieher:in an der Ruth-Cohn-Schule

Die berufsbegleitende Ausbildung ermöglicht gleichzeitig, Berufs-erfahrung zu sammeln, finanzielle Unabhängigkeit und den Erwerb der staatlichen Anerkennung über die schulische Ausbildung. Neben Schulabschlüssen, Berufsausbildungen und Berufstätigkeit muss ein Arbeitsvertrag mit einem anerkannten Jugendhilfe- oder Schulträger geschlossen werden. 

An zwei Unterrichtstagen in der Woche (Dienstag und Mittwoch oder Donnerstag und Freitag) werden Sie in 6 Lernfeldern kompetent und intensiv auf den anspruchsvollen Beruf einer Erzieherin/eines Erziehers vorbereitet. Unsere Lehrerinnen und Lehrer arbeiten in Lehrer:innenteams. 
Die Ausbildung beginnt mit dem neuen Schuljahr.
 
Zulassung zur Abschlussprüfung im 6. Semester:
  • Beurteilung der Beschäftigungsstelle über die Berufstätigkeit
  • den Anforderungen entsprechende Facharbeit (mindestens Note ausreichend)
  • das bestandene Kolloquium
  • Mindestens ausreichende Vornoten
  • Mindestens 70 % Teilnahme am Pflichtunterricht
  • 200 Stunden Tätigkeit in einem anderen Arbeitsfeld (Profilunterricht)

Die Ausbildung beginnt mit dem neuen Schuljahr.

 

 
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Das Teilzeitstudium im Überblick:

Dauer des Studiums: 6 Semester
 
Abschluss: Staatlich geprüfte/r Erzieherin/Erzieher
 
VoraussetzungFachhochschulreife mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik. oder Allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit von mind. 8 Wochen und Arbeitsvertrag mit einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung (mind. 19,5 Stunden/W.).
 
Probezeit: das erste Semester (Sozpäd-VO)
 
Bewerbungsunterlagen:
  • Bewerbungsanschreiben (formlos)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • 2 Passfotos, Format 3,5 X 4,5 cm
  • Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule oder Fachoberschule
  • ggf. Bescheinigung über eine 8-wöchige sozialpädagogische Tätigkeit
  • ggf. Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung/ Berufstätigkeiten 

 

 
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