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Informationen zu den Richtlinien des Aufstiegs-BAföG (AFBG) an der Ruth-Cohn-Schule

Das AFBG tritt immer dann ein, wenn ein Aufstieg durch die begonnene Ausbildung erreicht wird. Ist ein Bachelorabschluss bereits erworben, kann für das Fachschulstudium Sozialpädagogik (dennoch) AFBG beantragt werden.

Berechnungsgrundlagen oder wieviel Geld kann ich erhalten?

Das AFBG fördert grundsätzlich eltern- und altersunabhängig.
Ein eigenes Vermögen kann bis zu 45.000 € betragen, ohne dass die Förderung gemindert wird.
Es dürfen im Monat ca. 450 € hinzuverdient werden (im Jahr ca.5.500 €).

Ab August 2020 treten die Novellierungen des AFBG in Kraft. Die Ausbildung wird seit dem Schuljahr 2020/21 voll - also zu 100 % - bezuschusst; ein Darlehen entfällt somit. Weitere Informationen finden Sie in diesem INFOBLATT.

Zusätzlich können die Zuschussleistungen erhöht werden für die Kranken- und Pflegeversicherung, für Kinder und/oder Verheiratete. Wer einen selbständigen Haushalt führt, kann Wohngeld als Zuschuss beantragen sowie Kindergeld für unter 25jährige.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

  • www.aufstiegs-bafoeg.de
  • Zuständigkeiten für das AufstiegsbaföG in Berlin
  • Sekretariat der Ruth Cohn-Schule: 030 - 34506714 oder bei Frau Lang (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! )
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